Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Mit der Verabschiedung der EU-Verordnung 2023/1115 – besser bekannt als EUDR (EU Deforestation Regulation) – geht die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt, um die globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden, nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder degradiert wurden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass diese Produkte rechtskonform im Ursprungsland erzeugt wurden. Für Unternehmen bedeutet das: deutlich verschärfte Sorgfaltspflichten, neue Dokumentationspflichten und ein höherer Aufwand in der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette.
Die EUDR betrifft hergestellte Erzeugnisse auf Basis folgender Rohstoffe oder den Handel mit ihnen, darunter Holz, Kautschuk, Rinder, Palmöl, Soja, Kaffee und Kakao. Ob es sich um Rohmaterialien oder verarbeitete Endprodukte handelt, spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist, dass der Ursprung eines dieser risikobehafteten Rohstoffe in der Lieferkette vorhanden ist.
Grundsätzlich betrifft die EUDR alle Unternehmen, die entsprechende Waren in die EU importieren, dort verkaufen oder exportieren. Die Regelungen treten in zwei Stufen in Kraft:
Zentraler Bestandteil der EUDR ist die sogenannte Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS), die Unternehmen vor jedem Inverkehrbringen oder Export eines betroffenen Produkts abgeben müssen. Diese Erklärung enthält den Nachweis, dass:
Die Risikobewertung eines Erzeugerlandes umfasst dessen nationale, regionale und lokale Gegebenheiten. Dabei sind insbesondere die Präsenz von Wäldern sowie die Existenz indigener Gemeinschaften im Land zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob indigene Völker Ansprüche auf die Nutzung oder das Eigentum der betreffenden Anbau- oder Produktionsflächen erheben. Ebenso fließt in die Bewertung ein, inwieweit Entwaldung oder Waldschädigung im Herstellungsgebiet verbreitet sind. Weitere relevante Faktoren sind das Ausmaß von Korruption, unzureichende Strafverfolgung und dokumentierte Menschenrechtsverletzungen. Die Risikobewertung ist umfassend zu dokumentieren, insbesondere auch die Herleitung und Begründung der Risikoabschätzung.
Die EUDR stellt Unternehmen vor große Herausforderungen – insbesondere im Bereich der Rückverfolgbarkeit und Dokumentation. Gleichzeitig bietet sie eine Chance, Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und glaubwürdige Umweltstandards umzusetzen. Frühzeitige Vorbereitung und ein strukturiertes Risikomanagement sind der Schlüssel, um rechtskonform und zukunftsfähig zu bleiben.
IHK-Braunschweig
Briefing Paper EUDR
Mit der überarbeiteten Version des Annex 1, entstand 2020 die 12. Version, in der die Wichtigkeit und vor allem die Notwendigkeit einer Kontaminationskontrollstrategie (contamination control strategy, kurz CCS) deutlich gemacht wird.
Im Alltag wird uns nicht selten die Frage „Was ist denn ein Reinraum?“ gestellt. Unsere Interessenten und die Kunden der pure11 GmbH sind in zahlreichen Industrien und Branchen tätig. Anforderungen rund um Produkte und Ausstattung entwickelten sich im Laufe der Zeit stetig weiter.
Da die Anforderungen an die Hygiene Standards innerhalb der Pharmaindustrie sehr hoch sind, werden innerhalb von Reinräumen sogenannte RABS – bzw. Isolator Systeme eingesetzt. Mit diesen Systemen kann der Produkt- und Personenschutz auf unterschiedlichen Ausführungen erfolgen.